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Versandhandel

 

 

21.09.2005 Ersatzlieferung in Versandhandels-AGB (BGH VIII ZR 284/04)

 

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandhandelunternehmens gegenüber Verbrauchern verwendete Klausel „Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu.“ ist unter Berücksichtigung der sich daran anschließenden Sätze „Auch diesen können Sie bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen;…“ gem. §§ 307 I, 308 Nr. 4 BGB unwirksam.

 

 

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Rechtsanwaltskanzlei Markus Spielberger

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