Aktuelles und Urteile

Urlaub / Reiserecht

 

 

17.03.2005 Zur Haftung des Reiseveranstalters (LG Köln, 8 O 264/04)

Ein Reiseveranstalter haftet wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten für den tödlichen Unfall eines Kindes an einer behördlich nicht genehmigten Wasserrutsche des Urlaubshotels, auch wenn die Wasserrutsche nicht in dem Reisekatalog genannt ist und von dem Hotel auf einem durch ein Geländer abgegrenztem Gebiet für jedermann gegen gesondertes Entgelt betrieben wird.

 

17.02.2005 Entschädigungsbeträge bei Flugreisen

Aufgrund der EU-Fluggastverordnung 261/2004, gelten neue Regeln für Flugreisende. Passagiere haben danach einen Ausgleichsanspruch, wenn eine Airline einen Platz überbucht oder den Flug kurzfristig annulliert von bis zu 600 €. Bis 1.500 km stehen einem 250 € zu, bei einer Entfernung innerhalb der EU über 1.500 km sind es 400 €. Außerhalb der EU sind es bei 1.500 bis 3.500 km Flugstrecke 400 € und über 3.500 km 600 €.

 

15.02.2005 Zur Beweislast bei Haftung des Luftfrachtführers auf vollen Wertersatz (OLG Köln 2 U 145/04)

Der geschädigte Flugreisende, der die Haftung des Luftfrachtführers nach einem Schaden auf vollen Wertersatz darlegen will, hat seine Darlegungslast erfüllt, wenn ein grob fahrlässiges Verhalten des Luftfrachtführers oder eines seiner Leute mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nahe gelegt ist. Das ist der Fall, wenn die Schlösser eines Koffers durch irgendeine Gewaltanwendung geöffnet wurden und Gegenstände aus dem Koffer verschwunden sind, wobei dies durch Aufbrechen des Koffers und eine nachfolgende Entwendung, aber auch durch eine Beschädigung der Schlösser durch einen Sturz bei einem Verladevorgang, Herausfallen der Gegenstände und Unterlassen der notwendigen Sicherung der Gegenstände geschehen sein kann. Der Luftfrachtführer haftet, wenn er nicht im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast andere Schadensursachen, die nicht auf einem vorsätzlichen oder leichtfertigen Verhalten seiner Leute beruhen, vortragen kann.

 

15.09.2004 Verletzung eines Reisenden auf dem Weg zum Flugplatz (OLG Köln 25 O 412/01)

Wird der Reisende bei einem Autounfall auf der Fahrt zum Rückflug verletzt, so ist er während einer dadurch verursachten Arbeitsunfähigkeit von mindestens 80% ohne sein Verschulden verhindert, den in dem Unfall liegenden Reisemangel gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

 

 

 

 

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Rechtsanwaltskanzlei Markus Spielberger

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