Aktuelles und Urteile

Gebührenrecht

 

 

13.09.2005 Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts (BGH Beschl. X ZB 30/04)

 

Die erstattungsfähigen Reisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts sind der Höhe nach nicht notwendig auf diejenigen Kosten beschränkt, die durch die Beauftragung eines Terminsvertreters entstanden wären.

 

 

31.05.2005 Erledigung des Rechtsstreites durch Telefonat; Terminsgebühr (AG Schleiden – 2 C 169/04)

 

Eine Terminsgebühr entsteht auch, wenn bei einer rechtshängigen Angelegenheit die Rechtsanwälte ein Telefonat zur Erledigung des Rechtsstreites führen, ohne dass noch eine mündliche Verhandlung statt findet.

 

 

24.05.2005 Zur Gebührenanpassung bei Differenz zwischen Erledigungswert und Gegenstandswert (OLG Düsseldorf - 24 U 191/04)

 

Rechnet der Rechtsanwalt entsprechend den DAV-Empfehlungen einen Verkehrsunfallschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners nach dem „Erledigungswert“ ab, so bestehen in diesem Umfang keine weitergehenden Ansprüche gegen den Mandanten. Übersteigt der Gegenstandswert des Auftrages den „Erledigungswert“, so hat der Rechtsanwalt gegen den Mandanten weitere Vergütungsansprüche nach dieser Differenz.

 

 

17.05.2005 Terminsgebühr bei einem Anerkenntnisurteil (OLG Stuttgart - Beschl. 8 W 183/05)

 

Nachdem nunmehr die prozessuale Situation des § 307 II ZPO a.F. auf das gesamte zivilprozessuale Verfahren ausgedehnt wurde, ist Nr. 3104 I Nr. 1 Alt. 2 VV RVG auf den Erlass eines Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung nicht nur im schriftlichen Vorverfahren, sondern auf solche Urteile im gesamten Zivilprozess anzuwenden. Ob die Regelung des Nr. 3104 I Nr. 1 VV RVG angesichts des Zwecks dieser Norm und des Umfangs der Tätigkeit der jeweiligen Prozessbevollmächtigten beider Seiten im Einzelnen angemessen ist, ist außerdem des Verfassungsrechts der Beurteilung der Judikative entzogen und fällt allein in den Verantwortungsbereich der Legislative.

Die Gebühr in Höhe von 1,2 nach Nr. 3104 I Nr. 1 Alt. 2 VV RVG ist bei Erlass eines Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung nicht durch eine erweiternde Auslegung des Nr. 3105 VV RVG auf 0,5 zu reduzieren.

 

 

03.05.2005 Gebühren im Mahnverfahren (OLG Düsseldorf – 10 W 30/05)

 

Die Einlegung des Widerspruchs im Mahnverfahren ist mit der Gebühr nach RVG-VV Nr. 3307 abgegolten und löst keine Verfahrensgebühr nach RVG-VV Nr. 3100 aus. Nach Übergang in das streitige Verfahren entsteht eine Verfahrensgebühr gem. RVG-VV Nr. 3100, wenn der Antragsgegner nach Klagerücknahme Kostenantrag gem. § 269 IV ZPO stellt; Gegenstand sind die bis zur Rücknahme angefallenen Kosten des Rechtsstreites.

 

 

03.05.2005 Entstehende Rechtsanwaltsgebühren im Rahmen von Sanierungsverhandlungen (BGH IX ZR 401/00)

 

Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, mit den Gläubigern eines Unternehmens zum Zwecke der Sanierung Forderungsverzichte auszuhandeln, so entsteht für den Auftrag jedem Gläubiger gegenüber eine Gebührenangelegenheit, sobald der Rechtsanwalt sich mit diesem gesondert auseinandersetzen muss. Wird an bestimmte Gläubiger ohne weitere Tätigkeit ein einheitliches Rundschreiben versandt, handelt es sich dagegen in der Regel nur um eine einzige Gebührenangelegenheit mit mehreren Gegenständen.

Lässt der Tatrichter in der mündlichen Verhandlung die Bezugnahme einer Partei auf unübersichtliche Anlagen bestimmender oder vorbereitender Schriftsätze zu, darf er nicht ohne Hinweis auf die Mangelhaftigkeit des Vortrags Teile des Verhandlungsstoffes bei der Entscheidung außer Betracht lassen.

 

 

29.04.2005 Terminsgebühr auch bei Vergleich (LG Bonn - Beschl. 8 T 39/05)

 

Bei Abschluss eines Vergleichs gem. § 278 VI ZPO fällt für den Rechtsanwalt auch eine Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG an.

 

 

01.02.2005 Terminsgebühr entsteht auch bei Anerkenntnis im schriftlichen Verfahren (LG Stuttgart - Beschl. 10 T 546/04)

 

Die Terminsgebühr gem. § 13 I RVG i.V. mit Nr. 3104 I Nr. 1 VV RVG entsteht beim Anerkenntnisurteil auch dann, wenn tatsächlich keine mündliche Verhandlung durchgeführt wird.

(Siehe dazu auch Beschl. des OLG Stuttgart vom 17.05.2005)

 

 

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Rechtsanwaltskanzlei Markus Spielberger

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