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Prozessrecht

 

 

17.03.2005 Zur Weiterleitung einer beim unzuständigen Gericht eingegangenen Rechtsmittelschrift (BVerfG 1 BvR 950/04)

 

Beruht die Versäumung der Frist im zivilprozessualen Rechtsmittelverfahren darauf, dass die Rechtsmittelschrift an das vorbefasste, unzuständige Gericht adressiert war, so ist gegen die Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn zwischen Eingang beim unzuständigen Gericht und Fristablauf eine Zeitspanne von neun Tagen lag, während der das Gericht den Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang unter Fristwahrung an das zuständige Gericht hätte weiterleiten können.

Dazu OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 03.05.2005 – 9 U 22/05): Unter dem Gesichtspunkt der prozessualen Fürsorgepflicht kann die Weiterleitung nur von einem Gericht verlangt werden, bei dem das Verfahren anhängig war.

 

 

 

 

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