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Erbrecht

 

 

11.05.2005 Anforderungen an die Angabe eines Pflichtteilentziehungsgrundes im Testament (BVerfG 1 BvR 62/00)   

 

Die von den Gerichten bei der Anwendung des § 2336 II BGB aufgestellten Anforderungen an die Konkretisierung des Pflichtteilsentziehungsgrundes, nämlich die Angabe eines Kernsachverhaltes im Testament, auf den sich die Entziehung stützt, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie gewährleisten, dass das Pflichtteilsrecht der Kinder nur dann hinter die Testierfreiheit zurücktreten muss, wenn in der letztwilligen Verfügung eine hinreichend substanzielle Tatsachengrundlage angegeben wird, die einem gerichtlichen Verfahren – gegebenenfalls durch eine Beweisaufnahme – überprüft werden kann.

 

          

 

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