Aktuelles und Urteile

Bank– und  Finanzierungsrecht

 

 

24.05.2005 Zur Abgrenzung von Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit (BGH IX ZR 123/04)

 

Eine bloße Zahlungsstockung ist anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen. Dafür scheinen drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend. Beträgt eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke des Schuldners weniger als 10% seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten, ist regelmäßig von Zahlungsfähigkeit auszugehen, es sein denn, es ist bereits absehbar, dass die Lücke demnächst mehr als 10% erreichen wird. Beträgt die Liquiditätslücke des Schuldners 10% oder mehr, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist.

 

 

21.04.2005 Vorschriften des Kreditwesengesetzes als Schutzgesetz (BGH III ZR 238/03)

 

§ 32 I 1 KWG ist Schutzgesetz i.S. des § 823 II BGB zu Gunsten des einzelnen Kapitalanlegers.

 

 

20.04.2005 Formularmäßige Sicherungsabtretung von arbeitsvertraglichen Ansprüchen (BGH XI ZR 289/04)

 

Die formularmäßige Sicherungsabtretung aller Ansprüche eines Darlehensnehmers aus seinem Arbeitsvertrag ist unwirksam, wenn für die Verwertung Nr. 20 AGB-Banken (Fassung 1988) gelten soll.

 

 

22.03.2005 Verrechnung von pfändungsfreien Einkommens (BGH XI ZR 286/04)

 

§ 850k ZPO hindert die kontoführende Bank nicht an der kontokorrentmäßigen Verrechnung des auf dem Girokonto ihres Kunden überwiesenen pfändungsfreien Arbeitseinkommens.

 

          

 

Zurück zur Übersicht

Rechtsanwaltskanzlei Markus Spielberger

Keplerstraße 3 * 85609 Aschheim * Fon 089 - 9254 9696 * Fax 089 - 9254 9697