Aktuelles und Urteile

Internetrecht

 

 

14.04.2005 Zur Platzierung des Hinweises auf das Widerrufsrecht bei Internetverkäufen (OLG Hamm – 4 U 2/05)

 

Es ist unzulässig, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet Verbraucher zur Abgabe von Angeboten aufzufordern, wenn auf das Widerrufsrecht auf die Weise hingewiesen wird, dass auf „mich“ unter der Rubrik „Angaben zum Verkäufer“ geklickt werden muss, damit der Käufer von seinem Widerrufsrecht erfährt.

 

 

04.04.2005 Der Unternehmerbegriff bei Internetauktion (AG Bad Kissingen – 21 C 185/04)

 

Als Unternehmer i.S. des § 14 BGB und nicht als Verbraucher i.S. des § 13 BGB ist derjenige eBay-Verkäufer einzuordnen, der die Internet-Auktion planmäßig und dauerhaft für seine Umsatzgeschäfte nutzt. Für solche Qualifikation kann ausschlaggebend sein, dass der eBay-Verkäufer eine solche Anzahl an mit entsprechenden Verkäufen korrespondierenden Bewertungen bei eBay erhalten hat, dass er nach den eBay-Bedingungen als „PowerSeller“ anzusehen ist.

 

          

 

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Rechtsanwaltskanzlei Markus Spielberger

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